Wednesday, June 5, 2019 - 14:23German

Schuh- und Taschenhersteller müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Produkte und deren Materialien den gesetzlichen Anforderungen in puncto Schadstofffreiheit entsprechen. Neben Chrom VI gehören bei Schuhen und Lederwaren insbesondere Nickel und die so genannten PAKs (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) zu den häufig beanstandeten Schadstoffen. Der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie empfiehlt allen Herstellern und Importeuren ihre Produkte und Materialien regelmäßig von unabhängigen Instituten auf Schadstoffe prüfen zu lassen.

„Auch der Handel hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, der er nachkommen muss“, sagte Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor von der renommierten Kanzlei Noerr im Rahmen der HDS/L Mitgliederversammlung in Mindelheim. Das heißt: wenn die Überwachungsbehörden beim Händler Schuhe oder Taschen auf Schadstoffe untersuchen und einen kritischen Befund feststellen, sollte der Händler umgehend den entsprechenden Hersteller/Lieferanten informieren.

„Es gilt allerdings, derartige Fälle sehr sensibel und gründlich zu untersuchen, da nicht generell aus der schlichten Überschreitung eines Schadstoff-Grenzwertes auf eine Gesundheitsgefährdung geschlossen werden kann“, sagt HDS/L Hauptgeschäftsführer Manfred Junkert.

In diesem Zusammenhang weist Manfred Junkert auf die Kooperation cads - Kooperation für abgesicherte
definierte Standards bei den Schuh- und Lederwarenprodukten e.V. hin. Die mehr als 80 cads Mitglieder, darunter chemische Industrie, Materialhersteller sowie Hersteller der Schuh-, Lederwaren- und Textilbranche und bedeutende Handelsunternehmen legen höchsten Wert darauf, die strengen, häufig über den gesetzlichen Richtlinien liegenden Werte, nicht nur im Rahmen ihrer eigenen Produktionsabläufe anzuwenden, sondern darüber hinaus weltweit entlang der gesamten Lieferkette bei Materialherstellern und der Zulieferindustrie zu verbreiten.

Pressemitteilung

HDS/L

Berlin, 4. Juni 2019